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  11.07.2003

Mitglied eines Filmclubs werden?

Viele JungfilmerInnen haben mit «Vereinsmeierei» nichts am Hut. Es gibt aber durchwegs gute Gründe bei einem Filmclub Mitglied zu werden.

Von Ernst Wolfer

Es gibt zwei Gründe, warum FilmerInnen, egal, ob sie mit Super 8 oder mit Video arbeiten, Mitglied eines Filmclubs sein sollten. Man kommt mit Gleichgesinnten zusammen, sieht andere Filme, man kann über Filme diskutieren und ab und zu ein Fest in vertrautem Kreis feiern. Manche Jungfilmer haben mit solcher «Vereinsmeierei», wie sie dies nennen, nichts am Hut. Es gibt aber noch einen weiteren wichtigen Vorteil, wenn man Mitglied in einem Filmclub ist:

Der «Bund schweizerischer nichtprofessioneller Film- und Video-Autoren» (BSFA) der sich neuerdings «swiss.movie» nennt, ist der grösste Dachverband in der Schweiz, 45 Amateurclubs sind ihm angeschlossen. Der BSFA hat mit der Suisa ein Abkommen geschlossen. Gegen eine Pauschalabgeltung haben die Clubmitglieder das Recht, urheberrechtlich geschützte Musik auch öffentlich vorzuführen. Die Suisa-Gebühr ist im Clubbeitrag eingeschlossen. Um bei Filmvorführungen in der Öffentlichkeit nicht in Schwierigkeiten zu kommen, ist es also empfehlenswert, Mitglied in einem Club des BSFA zu sein.

Aus der Mitgliedschaft ergeben sich noch zwei Zusatznutzen: Das Mitteilungsblatt «swiss.movie – info» macht auf Filmwettbewerbe aufmerksam, wo man seinen Streifen mit einer weiteren Konkurrenz vergleichen kann. Auf der Seite «Markt» finden sich immer wieder günstige Angebote von Kameras oder Projektoren, wie auch von noch unbelichteten Super-8-Filmen zu günstigen Preisen.

Wie werde ich Mitglied?
Beim Zentralsekretär erhält man ein Verzeichnis der Clubs (Adresse siehe Spalte links). Wer am Clubleben teilnehmen will, wählt einen Club in seiner Nähe. Wem es nur um die «Suisa-Versicherung» geht, kann auch einen entfernteren Club wählen mit einem günstigen Jahresbeitrag. Dieser variiert je nach Club von 40 Franken bis auf das Doppelte oder Dreifache.

Es gibt Komponisten und Musiker, die produzieren spezielle Musik für Filmvertonung, z. B. das «Highland Musikarchiv». Bei Kauf einer CD, die natürlich etwas teurer ist, sind die Urheberrechte abgegolten. Man darf also so vertonte Filme öffentlich vorführen. Die Auswahl an CDs ist beschränkt und klassische Titel fehlen naturgemäss.
Sowohl Clubbeitrag als auch CD mit Urheberrecht decken nur die Erlaubnis für eine unentgeltliche öffentliche Vorführung ab. Wird Eintritt verlangt, muss über einen erweiterten Entschädigungstarif verhandelt werden.

Ich bin schon Mitglied
Wer Mitglied eines Clubs ist, der nicht dem BSFA angeschlossen ist, erkundigt sich beim Club oder dem Dachverband, ob ein Kollektivvertrag mit der Suisa besteht, der die Vorführung vertonter Filme in der Öffentlichkeit gestattet.

Adressen:

BSFA
Zentralsekretär
Kurt Danz
Distelweg 2
CH-3604 Thun
www.swissmovie.org
admin@swissmovie.org

Highland Musikarchiv
Wolfhager Strasse 300
D-34128 Kassel
www.hgl0.de


Weitere Adressen und allgemeine Informationen zum Urheberrecht:
Filmproduktion und Musikrecht